Besuche in unserer Einrichtung
Hier einige aktuelle Informationen aus unserer Einrichtung, die wir zeitnah versuchen anzupassen, sobald die Verordnungen sich ändern.
Wie viele Personen dürfen gleichzeitig kommen?
Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner hat das Recht, täglich unbeschränkt Besuch zu erhalten.
Für uns sind darüber hinaus die Regelungen der Corona AVEinrichtungen, Corona testundQuarantäneverordnung und die Regelungen des Bundes bezügl. des Infektionsschutzes bindet.
Wie oft darf ein Besuch stattfinden?
Jeder Bewohner kann täglich uneingeschränkt lange mehrfach besucht werden. Die Besuche werden von der Einrichtung zeitlich nicht beschränkt. Hierbei ist natürlich individuell die Belastbarkeit der/des einzelnen Bewohner /Bewohnerinnen zu berücksichtigen.
Gibt es feste Besuchszeiten?
Es gibt keine festen Besuchszeiten, es wird um kurze telefonische oder persönliche Anmeldung gebeten.
Ein negativer Schnelltest ist nicht mehr notwendig.
Natürlich sollten sie Symtomfrei sein, zum Schutz unserer Bewohner, wenn sie die Einrichtung betreten.
Die Maskenpflicht und damit das Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin für Besucher:innen der Einrichtung verpflichtend.
Zur Erläuterung: Die Testpflicht entfällt zum 01.03.2023
Das Tragen einer FFP2-Maske ist für Besucher:innen verpflichtend
Weiterhin gelten bei uns alle bekannten Hygienemaßnahmen, Maske, Abstand, Desinfektion der Hände, Hust- und Niesetikette.
Wir geben uns Mühe alle Änderungen möglichst zeitnah zu kommunizieren und hier bekannt zu geben.
Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft über alle notwendigen Informationen und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Wir bedanken uns weiterhin für Ihre Kooperation und das entgegengebrachte Verständnis.
Das Heidermühle - Team
Stand 01.03.2023