Unser Haus verfügt über 48 Plätze für die vollstationäre Pflege. Wie in der Beschreibung des Hauses zu sehen ist, verfügen wir über 46 Einzelzimmer mit Bad, sowie ein Doppelzimmer mit Bad. Die Zimmer sind in 2014 modernisiert worden.
Da wir über so genannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze verfügen können wir je nach Belegung in unserem Haus für maximal 3 Gäste Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Gäste zur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege können somit bei uns kurzfristig und vorübergehend aufgenommen werden wenn wir ein Bewohnerzimmer frei haben.
Kurzzeitpflege:
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Versicherte, bei denen mind. den Pflegegrad 2 festgestellt worden ist. Die Pflegekasse übernimmt in diesen Fällen die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Der Versicherte hat die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung selbst zu zahlen. Die Investitionskosten werden für die Dauer der Kurzzeitpflege vermögensunabhängig bei der zuständigen Pflegewohngeldstelle beantragt und übernommen. Grundsätzlich übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Kurzzeitpflege bis zu 1.774,00 Euro jährlich. Wird der volle Betrag für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,00 Euro nicht ausgeschöpft, kann der Restbetrag für die Kurzzeitpflege verwendet werden (insgesamt für Kurzzeit- und Verhinderungspflege bis zu 3.386,00 Euro jährlich). (vgl.: www.pflegelotse.de / weitere Informationen erhalten sie außerdem bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse)
Die Kosten für einen Platz in unserer Einrichtung können Sie unserer Preisliste entnehmen. Welche Kosten Sie tatsächlich selber tragen müssen, hängt stark vom Einkommen und Vermögen ab, da z.B. die Gewährung von Pflegewohngeld bei einer vollstationären Pflege vermögensabhängig ist.
Wenn Sie Fragen haben beraten wir sie gerne und sind auch bei den zu stellenenden Anträgen behilflich, wenn dies von Ihnen gewünscht ist.
Bitte nehmen sie bei Fragen Kontakt zu unserer Verwaltung auf.
Unsere Preisliste